Das im November 1843 erlassene preußische Gesetz über Aktiengesellschaften gab dem 1844 gegründeten Zoologischen Garten Berlin die gesetzliche Grundlage. Anders als bei Industrieunternehmen sollte der Actienverein des Zoologischen Gartens bei Berlin die gesetzliche Grundlage jedoch nicht auf pekuniären Gewinn ausgerichtet sein. Vielmehr wurde dem Besitzer einer Aktie für sich und vier Begleiter freier Eintritt gewährt. Für den Besitz weiterer Aktie wurde eine Dividende von 3% pro Aktie in Aussicht gestellt. Eine Auszahlung erfolgte allerdings nur ein einziges Mal im Jahr 1900. Die Inflation, der Zweite Weltkrieg mit seinen Folgen und die steigenden Kosten führten viele tiergärtnerische Einrichtungen, die als Aktiengesellschaften gegründet worden waren, in den finanziellen Bankrott. Mit etwas Glück wurden sie von den Stadtverwaltungen übernommen. Sie konnten nur auf diese Weise trotz ständig steigender Kosten bis heute überleben.
In Deutschland gibt es heute nur noch vier zoologische Gärten in Form einer Aktiengesellschaft: die Zoologischer Garten Berlin AG, die Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln, die Münchner Tierpark Hellabrunn AG und die die Zoo Duisburg Aktiengesellschaft. Historische Wertpapiere sind meist das letzte Zeugnis der Existenz einer Reihe von Zoologischen Gärten. Daraus hat sich ein eng umgrenztes Sammelgebiet entwickelt.